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Rampen

Die Anlage beraster oder befestigter, schräger Flächen ermöglicht die platzsparende Überwindung von Niveauunterschieden mit fahrbaren Garten- oder Transportgeräten wie Rasenmäher oder Schubkarren.

Liegt die Rampe direkt neben einer gartenüblichen Treppe (Stufenmaß 16 zu 32 cm) so ergibt sich daraus eine Steigung von 1:2, was bei einer Gesamthöhe von 3 Stufen (also ca. 50 cm) noch gut zu bewältigen ist. Bei größeren Niveauunterschieden sind Rampe und Treppe baulich voneinander zu trennen oder die Stufen auf eine mit der Rampe ansteigende Stiegenwange zu legen.











































Stufenanlagen

Das geeignete Verhältnis von Auftrittshöhe (h) zu Auftrittslänge (a) einer Stufe wird über die Stufenformel beschrieben: a=64-2h. Dies besagt, dass die Länge mit abnehmender Höhe zunimmt, bis bei Höhe 0 cm die durchschnittliche ebene Schrittlänge von 64 cm erreicht ist. Bewährte Stufenmaße für gartenübliche Gehgeschwindigkeiten sind daher 16 zu 32 cm bis 10 zu 44 cm. Steilere Stiegen werden nur für Kellerabgänge errichtet, flachere Stufen wirken eher als Stolperkanten.

Flache Hänge lassen sich über Schleppstufen begehbar machen, die genug Platz für einen Schrittwechsel bieten sollen, damit man nicht immer mit dem gleichen Bein steigt. Jede Stufe sollte also eine Podestlänge von 150-160 cm haben.

Soweit möglich, verwenden wir für die - ebenfalls nur ins Schotterfundament versetzten - Stufen das gleiche Material wie für die Mauern. Die geeigneten Formate - quaderförmige Blockstufen oder plattige Legstufen - finden wir durch Auswahl auf der Baustelle oder im Steinbruch, sofern letzterer nicht ohnedies aussortierte Stufensteine im Sortiment hat. Darüberhinaus gibt es behauene Natursteinblöcke (Sandstein, Granit), gesägte Platten (Sandstein, Porphyr,...) und Betonsteine in Natursteinoptik (meist sandsteinfärbig).